(ots) Am Donnerstag erbeuteten Betrüger in Oldenburg insgesamt EUR 13.800,- durch sogenannte Schockanrufe. Zwei Fälle wurden der Polizei Oldenburg bekannt. Gegen 17:00 Uhr wurde eine 82-Jährige in Eversten von einer Frau angerufen, die sich als ihre Tochter ausgab. Die Anruferin sagte, dass sie ein Kind angefahren und verletzt habe. Die ärztliche Behandlung koste angeblich EUR 24.000,- Bargeld. Diesen Betrag müsse die Tochter den Eltern des verletzten Kindes geben, damit die Polizei nicht eingeschaltet werde. Ferner sagte sie, dass auch EUR 12.000,- als Anzahlung ausreichen würde. In guter Absicht stimmte die Rentnerin zu. Eine halbe Stunde später erschien ein Mann, dem sie EUR 12.000,- Bargeld übergab. Er wird beschrieben als 25 bis 30 Jahre als und ca. 175 bis 180 cm groß. Er ist von schlanker Statur und dunkle Haare, die unter einer braunen Wollmütze erkennbar waren. Um den Hals trug er einen gräulichen Schal. Des weiteren trug er eine weit geschnittene schwarze Hose und eine schwarze Jacke. Seine Sprache war Deutsch mit russischem Dialekt. Es stellte sich heraus, dass es sich bei der Anruferin nicht um die Tochter sondern um eine Betrügerin gehandelt hatte. Eine weitere Tat ereignete sich gegen 13:00 Uhr. Ein 58-jährige Frau wurde von einem Mann angerufen der sich als ein Rechtsanwalt ausgab. Dieser behauptete, dass die Tochter der Angerufenen bei einem Treppensturz verletzt worden sei. Des weiteren habe sie dabei ein 8-jähriges Mädchen zu Fall gebracht, welches schwere Kopfverletzungen davongetragen habe und operiert werden müsse. Für die Operation werde nun Geld benötigt. Etwa eine halbe Stunde später erschien ein etwa 25 Jahre alter Mann, der mit blauer Jeans, dunkler Jacke in grau-brauner Farbe, grauer Mütze sowie schwarzen Schuhen bekleidet war. Die 58-Jährige übergab ihm EUR 1.800,- Bargeld. Später stellte sich heraus, dass es sich bei dem Anruf um einen Betrug handelte und die eigene Tochter wohlauf war. Die Polizei warnt gezielt Menschen mit russischem Migrationshintergrund vor dieser Masche des Betruges, welche immer nach dem gleichen Muster abläuft und sich nur in Variationen unterscheidet. Diese Art des Betruges ist vergleichbar mit dem seit einigen Jahren bekannten Enkeltrick- bzw. Verwandtentrick. Es wird geraten, grundsätzlich misstrauisch gegenüber Anrufern zu sein, die hohe Geldbeträge fordern. Zudem sollten keine Einzelheiten zu den eigenen finanziellen oder familiären Umständen mitgeteilt werden. Wichtig ist, dass niemals Geld an unbekannte Personen übergeben wird. Sollte ein Anruf Misstrauen erwecken, so verständigen Sie bitte sofort die Polizei unter der Rufnummer 110.